„Des Arztes höchster und einziger Beruf ist, kranke Menschen gesund zu machen, was man Heilen nennt.“ (Samuel Hahnemann, § 1 "Organon der Heilkunst")
„Des Arztes höchster und einziger Beruf ist, kranke Menschen gesund zu machen, was man Heilen nennt.“ (Samuel Hahnemann, § 1 "Organon der Heilkunst") 

Behandlungskosten

Alle anfallenden Behandlungskosten stelle ich Ihnen als Privatärztin nach der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung. In jedem Fall sind Sie als Empfänger der Rechnungen dann zahlungsverpflichtet. Sie können diese Rechnungen aber wie gewohnt bei Ihrer privaten Krankenkasse (PKV) oder Ihrer Beihilfestelle zur Erstattung einreichen. Ich kann im Vorfeld jedoch nicht garantieren, dass alle meine ärztlichen Leistungen von jeder privaten Krankenkasse oder Beihilfestelle erstattet werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich keine Leistungen über die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) abrechnen kann, da ich zum einen keine Niederlassung als „Kassenärztin“ habe und zum anderen einige der angewandten Therapien hier in der Praxis bisher noch keine im Sinne der Schulmedizin anerkannten Heilmethoden sind.

Der Vorteil einer Privatarztpraxis liegt aber darin, dass ich mir für jeden meiner Patienten ausreichend Zeit nehmen kann und damit eine umfassende und ganz individuelle Behandlung anbiete, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Die meisten meiner langjährigen Patienten sind Kassenpatienten, denen eine naturheilkundlich- homöopathische Behandlung am Herzen liegt und die daher auch bereit sind, die anfallenden Kosten aus eigener Tasche zu bezahlen.

Für Kassenpatienten mit schweren chronischen Erkrankungen gibt es zudem immer auch die Möglichkeit, im Rahmen einer Einzelfallentscheidung die Behandlungskosten teilweise oder vollständig von ihrer gesetzlichen Krankenkasse erstattet zu bekommen. Hierfür sind gesonderte Anträge notwendig, die Sie mit Ihrer Krankenkasse absprechen können. Eine Garantie für eine Erstattung gibt es jedoch nicht.